2 probedatenabfrage im bestimmungsablauf – Metrohm 840 PC Control 5.0 / Touch Control Benutzerhandbuch
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3.19 Probedaten
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PC Control / Touch Control
angeschlossenen Waage aus schicken (siehe Kap. 3.10.8). In der Me-
thode können Sie die Einmasseinheit oder ein fixes Einmass definie-
ren (siehe Kap. 3.16.6). Die Einmasseinheit wird im Hauptdialog ange-
zeigt, kann aber editiert werden. Ein fixes Einmass kann im Hauptdialog
nicht geändert werden. Ausserdem können Sie in der Methode Ein-
massgrenzen definieren, die im Bestimmungsablauf (START der Be-
stimmung und am Bestimmungsende) überwacht werden (siehe
Kap. 3.16.6).
Hinweis!
Die
Einmassgrenzen werden bei der Eingabe der Probedaten im
Hauptdialog nicht überwacht.
3.19.2 Probedatenabfrage im Bestimmungsablauf
Damit die Probedateneingabe nicht vergessen wird, können die Probe-
daten auch im Bestimmungsablauf mit einem REQUEST-Befehl abge-
fragt werden. Die automatische Probedatenabfrage im Bestimmungs-
ablauf ist für Rückwägungen unerlässlich. In der Methode wird definiert,
welche Daten (Identifikation 1 und/oder 2, Probeneinmass) abgefragt
werden (siehe Kap. 4.13.3).
Wenn im REQUEST-Befehl die Funktion Ablauf anhalten aktiviert
wurde, wird der Bestimmungsablauf angehalten und muss nach der
Eingabe der Probedaten mit [Weiter] fortgesetzt werden. Wenn die
Funktion Ablauf anhalten deaktiviert ist, läuft die Bestimmung im Hin-
tergrund weiter, bis die Messdaten für die weitere Verarbeitung benötigt
werden. Dann wird die Bestimmung automatisch angehalten und erst
nach der Probedateneingabe fortgesetzt. So ist sichergestellt, dass die
Probedaten für Berechnungen, die nach der Titration, Messung etc.
durchgeführt werden, zur Verfügung stehen. Die Probedateneingabe
wird auch in diesem Fall mit [Weiter] bestätigt.
Wenn in der Methode Einmassgrenzen definiert wurden, werden diese
bei der Bestätigung der Eingabe mit [Weiter] überwacht (siehe
Kap. 3.16.6). Wenn in der Methode ein fixes Einmass definiert wurde,
wird das Einmass bei der Probedateneingabe angezeigt, kann aber
nicht editiert werden (siehe Kap. 3.16.6).