Wiederherstellen von entfernten regionen, Olgen (siehe, Auf seite 355) – Apple Logic Pro 8 Benutzerhandbuch
Seite 355

Kapitel 13
Anlegen eines Arrangements
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Wählen Sie eine der folgenden Bearbeitungsoptionen:
 Klicken Sie auf eine der ausgewählten Regionen mit dem Radiergummi-Werkzeug.
 Wählen Sie „Bearbeiten“ > „Löschen“ (oder drücken Sie die Rückschritttaste).
Gehen Sie wie folgt vor, um alle stummgeschalteten Regionen aus Ihrem Arrange-
ment zu entfernen:
1
Wählen Sie alle stummgeschalteten Regionen über den Befehl „Bearbeiten“ > „Stumm-
geschaltete Regionen auswählen“ aus (voreingestellter Tastaturkurzbefehl für „Stumm-
geschaltete Regionen/Events auswählen“: Umschalt-M).
2
Wählen Sie eine der folgenden Bearbeitungsoptionen:
 Klicken Sie auf eine der Regionen mit dem Radiergummi-Werkzeug.
 Wählen Sie „Bearbeiten“ > „Löschen“ (oder drücken Sie die Rückschritttaste).
Gehen Sie wie folgt vor, um alle ausgewählten Regionen zu löschen und automa-
tisch die nächste Region auszuwählen:
1
Wählen Sie die zu löschende(n) Region(en) aus.
2
Verwenden Sie den Tastaturkurzbefehl „Löschen und die nächste Region/Event aus-
wählen“.
Alle ausgewählten Regionen werden gelöscht und die nächste (offensichtlich nicht
gelöschte) Region wird automatisch ausgewählt.
Wiederherstellen von entfernten Regionen
Obwohl die Bearbeitung von Audio- und MIDI-Regionen weitgehend ähnlich verläuft,
gibt es beim Entfernen der Regionen aus dem Arrangement Unterschiede.
 Audioregionen werden lediglich aus dem Arrangement entfernt, jedoch nicht aus
dem Projekt. Sie verbleiben im Audio-Bin und können von dort mit der Undo-Funk-
tion wiederhergestellt werden.
 MIDI-Regionen werden tatsächlich gelöscht. Sie können über die Funktion „Bearbei-
ten“ > „Undo-Verlauf“ wiederhergestellt werden.
Wiederherstellen entfernter Audioregionen
Wenn Sie eine Audioregion entfernen, die seit dem letzten Öffnen des Projekts aufge-
nommen wurde, fragt Logic Pro, ob Sie auch die zugehörige Audiodatei löschen möch-
ten. Dadurch wird Festplattenspeicher nicht unnötig belegt, was der Fall ist, wenn miss-
lungene oder überflüssige Aufnahmen behalten werden.