Verwenden des filters „rgb-begrenzung, Unzulässige rgb-pegel, Verwenden des filters – Apple Final Cut Pro 6 Benutzerhandbuch
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Kapitel 26
Messen und Festlegen von Videopegeln
581
III
Verwenden des Filters „RGB-Begrenzung“
Der Filter „RGB-Begrenzung“ verfügt über Steuerelemente, mit denen unzulässige RGB-
Pegel bei der Bearbeitung im Y´C
B
C
R
-Farbraum vermieden werden können.
Unzulässige RGB-Pegel
Die meisten Videoformate werden im Y´C
B
C
R
- (Komponenten-) Farbraum aufgenom-
men, geschnitten und übertragen. Auch wenn Sie Ihr Material nie gezielt in den RGB-
Farbraum umwandeln, wird es ziemlich sicher irgendwann in RGB-Material konvertiert
– wahrscheinlich während der Wiedergabe mit einem Fernsehgerät oder Monitor.
Video wird von Wiedergabegeräten nahezu immer in den RGB-Farbraum umgewandelt.
Wenn Sie im Y´C
B
C
R
-Farbraum arbeiten, werden Pegel entweder in ihrem ursprünglichen
Farbraum beschrieben oder als RGB-äquivalente Werte angegeben, d. h. als die Werte Ihres
Y´C
B
C
R
-Videosignals nach der Konvertierung in RGB.
Zu unzulässigen RGB-Pegeln kommt es im Allgemeinen, wenn bestimmte Kombinatio-
nen von Luma- und Chroma-Pegeln (im Y´C
B
C
R
-Farbraum) in den RGB-Farbraum umge-
wandelt werden. Selbst wenn die Luma- und Chromapegel im Y´C
B
C
R
-Farbraum zulässig
sind, führt die Kombination beider Pegel möglicherweise zu unzulässigen RGB-Pegeln.
∏
Tipp:
Der RGB-Parade-Scope im Bereich „Video Scopes“ ist nützlich, um RGB-Pegel
anzuzeigen, wenn Sie im Y´C
B
C
R
-Farbraum arbeiten. Weitere Informationen hierzu
Interpretieren des RGB-Parade-Scope
Zulässige RGB-Pegel liegen für gewöhnlich zwischen 0 und 100 Prozent. 0 Prozent ist dabei
der niedrigste zulässige Wert und 100 Prozent der höchste. Wenn Y´C
B
C
R
-Material in RGB
umgewandelt wird, können RGB-Pegel auf zweierlei Weise unzulässig sein: Der Pegelwert
liegt unter 0 % oder über 100 %.
Hinweis:
Wenn Ihr Video ursprünglich einen Codec verwendet, der bereits dem RGB-
Farbraum entspricht (etwa den Animation-Codec), befinden sich die RGB-Pegel sehr
wahrscheinlich im zulässigen Bereich.